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Badeordnung

 

Haus- und Badeordnung für das Badezentrum Sindelfingen

Das Badezentrum der Stadt Sindelfingen ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Sindelfingen. Es umfasst die Schwimmhalle, die Sauna mit Massage und Saunabar sowie das Freibad.

 

 

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

 

(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Badezentrums.

 

 

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

 

(1) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer (Bade- und Saunagäste) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf verbindlich.

 

(2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

 

(3) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

(4) Politische Handlungen, Veranstaltungen, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

 

(5) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Schwimmaufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung gerne entgegen.

 

 

§ 3 Öffnungszeiten, Preise

 

(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.

 

(2) Der Badegast hat für das rechtzeitige Verlassen der Schwimmbecken und der Sauna, gemäß der gültigen Öffnungszeiten, Sorge zu tragen. Die Nutzungszeiten der Umkleide- und Duschräume sind durch den Nutzer vorausschauend einzuplanen um ein pünktliches Verlassen des Badezentrums/Freibads zur Schließzeit zu gewährleisten.

 

(3) Für das Freibad, die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.

 

(4) Die Bäderleitung kann die Benutzung des Bades ganz oder teilweise einschränken.

 

(5) Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

 

(6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

 

 

§ 4 Zutritt

 

(1) Der Besuch des Badezentrums steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

 

(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

 

(3) Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände

a) Schließfachschlüssel

b) Freibadsaisonkarten

c) Geldwertkarten

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

 

(4) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.

 

(5) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

 

(6) Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:

• die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

• die Tiere mit sich führen,

• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

 

 

§ 5 Verhaltensregeln

 

(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

 

(2) Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für

schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

 

(3) In einzelnen Nutzungsbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.

 

(4) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

 

(5) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

 

(6) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

 

(7) Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

 

(8) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

 

(9) Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Paddles und Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung durch das Schwimmaufsichtspersonal. Die Benutzung von

Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmer- und Springerbecken ist nicht gestattet.

 

(10) Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

 

(11) Zerbrechliche Behälter und Flaschen (z. B. aus Glas) dürfen nicht mitgebracht werden.

 

(12) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Das Mitbringen und Benutzen von Shishas ist verboten.

 

(13) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

 

(14) Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

 

(15) Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden

im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

 

 

§ 6 Haftung

 

(1) Der Betreiber haftet den Nutzern im Rahmen der allgemeinen Vorschriften wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht, wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Im Übrigen haftet der Betreiber nicht für Schäden der Nutzer.

 

(2) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

 

(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten

für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen.

Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

 

(4) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:

a) 50,00 Euro (Schließfachschlüssel)

b) 5,00 Euro (Freibadsaisonkarten)

c) 5,00 Euro (Geldwertkarte)

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

 

(5) Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln

 

(1) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.

 

(2) Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

 

(3) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

 

(4) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

 

(5) Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen.

Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

 

(6) Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

 

(7) Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

 

(8) Wasserrutschen sowie Sport- und Spielgeräte dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

 

§ 8 Besondere Verhaltensregeln für das Freibad

 

(1) Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.

 

(2) Das Befahren der Freibadwege mit Inline-Skatern, Rollern, Kickbords, Segways o.ä. ist verboten.

 

(3) Das Grillen ist nur an den ausgewiesenen Grillstellen erlaubt.

 

(4) Witterungsbedingte Einschränkungen der Öffnungszeiten, sowie in der Benutzbarkeit der Schwimm- und Planschbecken sind möglich.

 

 

§ 9 Nutzung der Saunaanlage

 

(1) Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

 

(2) Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

 

(3) Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

 

(4) Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

 

(5) Schwitzräume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

 

(6) Schwitzräume aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

 

(7) Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

 

(8) In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

 

(9) Badeschuhe dürfen in Schwitzräumen nicht getragen werden.

 

(10) Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche und Schweißschaben nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

 

(11) Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken ist eine Vorreinigung erforderlich.

 

(12) In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

 

(13) In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet etc.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen benutzt werden.

 

(14) Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

 

(15) Traditionell bestehen in Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

 

(16) Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

 

 

Die Haus- und Badeordnung wird mit Aushang gültig.

Bäderleitung, Stand: 1. Juli 2019

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